Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. August 2026
Content KombüseInhaber: Nils-Oliver Nimz
Talstraße 25 b, 20359 Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 258 833 779
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Content Kombüse, Inhaber Nils-Oliver Nimz, Talstraße 25 b, 20359 Hamburg (im Folgenden „Dienstleister“), gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
- Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
- Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde ein Angebot des Dienstleisters annimmt oder einen Auftrag erteilt. Sie liegen jedem Angebot bei und sind unter www.content-kombuese.de/agb abrufbar und speicherbar.
- Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihnen nicht nochmals gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Abweichungen gelten nur, soweit der Dienstleister ihnen in Textform zugestimmt hat.
- Diese Bedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Aufträge innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
II. Angebot, Vertragsschluss und Kostenvoranschlag
- Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Dienstleisters in Textform oder mit dem Beginn der Leistungsausführung zustande.
- Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt, ohne Gewähr für ihre Richtigkeit (§ 650 BGB). Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 10 % ab, unterrichtet der Dienstleister den Kunden unverzüglich in Textform. Der Kunde kann den Auftrag daraufhin kündigen; die bis dahin erbrachten Leistungen und die angefallenen Kosten sind zu vergüten.
- Ändert oder erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die dadurch entstehenden Mehraufwendungen gesondert zu vergüten. Auf zu erwartende Mehrkosten weist der Dienstleister vor der Ausführung hin, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
- Verlängert sich die Produktionszeit aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, über den vereinbarten Zeitraum hinaus, ist der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich zu vergüten.
- Der Dienstleister ist berechtigt, Leistungen Dritter - etwa Studio, Technik, Modelle, Hair & Make-up, Location, Musik, Sprecher, Postproduktion - für Rechnung des Kunden zu beauftragen. Der Kunde bevollmächtigt ihn hierzu, soweit die Beauftragung im Auftrag oder Kostenvoranschlag vorgesehen ist. Der Dienstleister wählt Dritte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus.
- Der Dienstleister darf den Auftrag durch fachlich qualifizierte Erfüllungsgehilfen ausführen lassen. Ist die persönliche Ausführung ausdrücklich vereinbart, bedarf dies der Zustimmung des Kunden in Textform.
III. Durchführung, Mitwirkung des Kunden, Termine
- Die gestalterische und technische Umsetzung liegt im Ermessen des Dienstleisters, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Auswahl der zu liefernden Aufnahmen trifft der Dienstleister, sofern keine andere Regelung besteht.
- Der Kunde erbringt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Produktion erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere: Zugang zu Räumen und Geländen, einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, Dreh-, Flug- und Aufnahmegenehmigungen, Einwilligungen abgebildeter Personen, Produkte, Requisiten sowie Marken-, Bild- und Textvorlagen.
- Der Kunde sichert zu, dass beigestelltes Material - Logos, Bilder, Filme, Musik, Texte, Daten - frei von Rechten Dritter ist, die der vereinbarten Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Dienstleister insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Bleiben Mitwirkungsleistungen aus, verschieben sich die Termine angemessen; die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
- Höhere Gewalt und andere Umstände, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat - unter anderem Witterung bei Außenaufnahmen, Krankheit, behördliche Anordnungen, Ausfall der Location oder Ausfall von Strom und Netzen bei Live-Produktionen -, berechtigen beide Parteien, den Termin zu verschieben. Ein Ausfallhonorar nach Ziff. XI.3 entsteht in diesem Fall nicht; bereits unwiderruflich angefallene Fremdkosten trägt der Kunde. Dauert das Hindernis länger als sechs Wochen an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
IV. Überlassenes Material und Produktionsergebnisse
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche vom Dienstleister erstellten oder überlassenen Werke und Leistungsergebnisse - Fotografien, Bewegtbild, Tonaufnahmen, Grafiken, Texte und Konzepte -, gleich in welcher Form und auf welchem Weg sie übermittelt werden, insbesondere auch für elektronisch oder digital übermittelte Daten (im Folgenden einheitlich „Material“).
- Das Material ist urheberrechtlich geschützt: Lichtbildwerke und Lichtbilder nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 72 UrhG, Filmwerke und Laufbilder nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 und § 95 UrhG, Tonaufnahmen nach § 85 UrhG.
- Konzepte, Storyboards, Gestaltungsvorschläge, Layouts und Testaufnahmen sind eigenständige, gesondert vergütungspflichtige Leistungen. Sie bleiben beim Dienstleister und dürfen ohne Beauftragung weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
- Das überlassene Material bleibt Eigentum des Dienstleisters, auch wenn der Kunde Schadensersatz geleistet hat. Das Eigentum an körperlichen Datenträgern geht erst mit vollständiger Bezahlung über.
- Eine Weitergabe des Materials an Dritte ist nur zu geschäftsinternen Zwecken des Kunden zulässig, namentlich zur Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung durch Lithografie, Druckerei, Agentur oder Dienstleister für Datenhaltung. Der Kunde verpflichtet diese Dritten auf die Einhaltung dieser Bedingungen.
V. Abnahme und Mängelrüge
- Der Kunde prüft das gelieferte Material unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Inhalt, Qualität und Zustand.
- Offene, bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung in Textform zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. Die Rechte des Kunden wegen versteckter oder arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.
- Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Dienstleister Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert er sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde mindern oder - bei nicht unerheblichem Mangel - vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziff. VIII.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, Arglist, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nicht in den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
VI. Nutzungsrechte
- Soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den im Auftrag bezeichneten Zweck, das bezeichnete Medium und die bezeichnete Publikation. Bei Veröffentlichungen im Internet ist das Nutzungsrecht auf die Dauer des vereinbarten Veröffentlichungszeitraums begrenzt.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, räumlich, zeitlich oder inhaltlich erweiterte Rechte, Exklusivrechte und Sperrfristen bedürfen der gesonderten Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.
- Jede über Ziff. VI.1 hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Dienstleisters in Textform und ist gesondert honorarpflichtig. Das betrifft insbesondere:
- Zweitverwertung und Zweitveröffentlichung, auch in anderen Ausgaben, Auflagen oder Sprachfassungen
- Bearbeitung, Änderung, Umgestaltung, Beschnitt und Colorierung
- Speicherung, Duplizierung und Archivierung auf Datenträgern über den Auftragszweck hinaus
- Aufnahme in das Internet, in Intranets, Apps, Mediatheken oder Online-Datenbanken
- Weitergabe durch Datenfernübertragung oder auf Datenträgern
- Nutzung zum Training, zur Auswertung oder zur Erzeugung abgeleiteter Inhalte durch Systeme künstlicher Intelligenz
- Veränderungen des Materials durch Compositing, Montage, Retusche oder andere elektronische Hilfsmittel sind nur mit vorheriger Zustimmung in Textform zulässig und als Bearbeitung kenntlich zu machen. Zulässig bleiben Anpassungen, die für die vereinbarte Nutzung technisch erforderlich sind und den Werkcharakter nicht berühren, etwa Formatanpassung und Komprimierung.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen. Das gilt auch für verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, also auch für Konzern-, Mutter- und Tochterunternehmen.
- Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung geschuldeten Beträge. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
- Der Dienstleister behält sich die Nutzung zum Text- und Data-Mining ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG). Eine Vervielfältigung des Materials zu diesem Zweck, insbesondere zum Training generativer KI-Systeme, ist nicht gestattet.
VII. Urhebernennung und Referenznutzung
- Der Kunde nennt bei jeder Nutzung den Urheber in der Form „© Content Kombüse“ oder mit dem vom Dienstleister benannten Namen (§ 13 UrhG). Der Vermerk ist am Material selbst, in unmittelbarer Nähe oder an der branchenüblichen Stelle anzubringen, bei Bewegtbild im Abspann oder in den Credits. Bei elektronischer Nutzung sind die im Material enthaltenen Metadaten (IPTC/XMP) unverändert zu erhalten.
- Der Dienstleister ist berechtigt, die im Auftrag entstandenen Arbeiten nach ihrer Erstveröffentlichung durch den Kunden zur Eigenwerbung zu nutzen - insbesondere in Portfolio, Website, Social-Media-Kanälen, Wettbewerbsbeiträgen und Präsentationen - und den Kunden dabei mit Namen und Logo als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen. Eine vereinbarte Vertraulichkeit oder Sperrfrist geht vor.
VIII. Haftung
- Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Im Rahmen von Ziff. VIII.2 ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung und mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen.
- Der Dienstleister haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, Marken, Werke, Bauwerke oder Objekte, es sei denn, dem gelieferten Material liegt eine unterzeichnete Einwilligung (Model- oder Property-Release) bei. Die Beschaffung darüber hinausgehender Genehmigungen und die Prüfung, ob die beabsichtigte Nutzung Rechte Dritter berührt - insbesondere Persönlichkeits-, Marken-, Wettbewerbs- und Hausrecht -, obliegen dem Kunden.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ablieferung ist der Kunde für die sachgemäße Verwendung sowie für Archivierung und Sicherung des Materials verantwortlich.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
IX. Honorare, Kosten und Zahlung
- Alle Honorare verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mit dem vereinbarten Honorar ist die Nutzung im Umfang der Ziff. VI.1 abgegolten.
- Kosten und Auslagen trägt der Kunde zusätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist - unter anderem Material, Labor, Studio- und Technikmiete, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Requisiten, Modelle sowie Lizenzen für Musik und Archivmaterial. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
- Bei Aufträgen mit erheblichen Vorleistungen kann der Dienstleister vor Produktionsbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswerts sowie die Erstattung bereits angefallener Fremdkosten verlangen.
- Das Honorar wird mit Ablieferung und Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Teillieferungen wird das anteilige Honorar mit der jeweiligen Teillieferung fällig.
- Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das Material nicht oder nur teilweise veröffentlicht wird.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
X. Rückgabe, Löschung und Archivierung
- Analoges Bildmaterial ist unverzüglich nach der Veröffentlichung, spätestens drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert und unbeschädigt zurückzusenden. Ein Belegexemplar der Veröffentlichung ist beizufügen; bei Online-Veröffentlichungen genügt die Angabe der Fundstelle.
- Digitale Daten sind nach Abschluss der vertragsgemäßen Nutzung zu löschen, überlassene Datenträger zurückzugeben oder zu vernichten. Zulässig bleibt die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie in routinemäßigen Datensicherungen bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung.
- Wird Material lediglich zur Ansicht und Prüfung überlassen, ist analoges Material innerhalb eines Monats zurückzugeben und sind digitale Daten innerhalb eines Monats zu löschen. Fristverlängerungen bedürfen der Bestätigung in Textform.
- Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden in angemessener, transportsicherer Verpackung.
- Der Dienstleister bewahrt die Produktionsdaten nach der Ablieferung zwölf Monate auf und ist danach zur Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Eine längere Archivierung oder ein erneuter Versand kann gesondert vereinbart und vergütet werden. Eine Pflicht zur Archivierung besteht nicht; für die eigene Datensicherung ist der Kunde verantwortlich.
XI. Vertragsstrafe, Schadensersatz und Ausfallhonorar
- Für jeden Fall der schuldhaften unberechtigten Nutzung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Bearbeitung oder Weitergabe des Materials verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Dienstleister nach billigem Ermessen bestimmt und deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Bei der Bemessung wird das für die tatsächlich erfolgte Nutzung übliche Honorar zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; verwirkte Vertragsstrafen werden auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.
- Unterbleibt die Urhebernennung nach Ziff. VII.1, ist sie unvollständig oder an falscher Stelle angebracht, schuldet der Kunde einen Zuschlag von 100 % auf das vereinbarte, hilfsweise auf das für die Nutzung übliche Honorar. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
- Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Produktionstermin ab oder verschiebt er ihn, ohne dass der Dienstleister dies zu vertreten hat, schuldet er ein Ausfallhonorar:
- bei Absage weniger als 96 Stunden vor dem vereinbarten Produktionsbeginn: 50 % des reinen Honorars
- bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Produktionsbeginn: 100 % des reinen Honorars
- Zum Zeitpunkt der Absage bereits unwiderruflich angefallene Kosten und Forderungen Dritter trägt der Kunde unabhängig von Ziff. XI.3 in voller Höhe.
- Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt unberührt.
XII. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrages. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Ziff. VII.2 bleibt unberührt.
- Werden bei der Produktion personenbezogene Daten verarbeitet - etwa Aufnahmen von Mitarbeitenden oder Besuchern des Kunden -, stellt der Kunde die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sicher und holt die erforderlichen Einwilligungen ein. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
- Zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Dienstleister im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
XIII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hamburg.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Dienstleister ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB); sie sind auch dann wirksam, wenn sie mündlich getroffen wurden.
- Der Dienstleister ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.